LAD fordert:
Vertragssicherheit und Sanierungssicherheit muss vor unsicheren Verkaufserträgen gehen
Der Verkauf von 515 Wohnungen und 45 Garagen im Sommer 2008 an eine private Immobilienfirma für einen Preis von über 8 Millionen Euro sollte Geld in die Kassen der GSG Delmenhorst bringen, das für die Sanierung der restlichen Wohnungen genutzt werden sollte.
Monate lang passierte wenig, selbst bis zum 30. April 2009 war die vertraglich vereinbarte Summe nicht auf dem Konto der GSG. Jetzt stellte sich heraus, dass der Aufsichtsrat der GSG die ursprüngliche Verkaufssumme um sage und schreibe 2 Millionen Euro in Verhandlung mit dem privaten Käufer verringert hat.
Hätte nicht ein neuer Investor gesucht werden müssen? Durfte der Aufsichtsrat dem Verzicht auf 2 Millionen Euro überhaupt zustimmen?
Allerdings hatte die kommunale Bremer GEWOBA von vornherein für den Kauf der Wohnungen eine Summe von 6,2 Millionen Euro geboten. Diese Summe und die Zusage von Sanierungsmaßnahmen der Wohnungen in einem Volumen von 5 Millionen wurden aber generös zu Gunsten eines privaten Investors ausgeschlagen.
Wer haftet für den Schaden in Millionenhöhe und wer übernimmt die Verantwortung, auch politisch, gegenüber den Mietern?
Delmenhorst 29.05.2009
Annette Pape, Uwe Helfrich
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| GSG 280509.pdf | 67.96 KB |

